Liebe Eltern und Sorgeberechtigte mit Kindern, die eine Schulbegleitung benötigen,
ihr wisst gerade nicht, wo ihr anfangen sollt, um die Schulbegleitung für euer Kind sicherzustellen?
Der „Kerso“ (Kreiselternrat Hamburger Sonderschulen) hat eine Orientierungshilfe zusammengestellt, die wir hier gerne mit euch teilen möchten:
Schulbegleitung sichern – ein Handlungsleitfaden für Eltern in Hamburg
Hinweis: Lasst euch nicht von den abgelaufenen Fristen im Leitfaden entmutigen. Ihr könnt auch jetzt noch etwas bewirken. 🌈
Der Elternverein Autismus Hamburg e.V. hat auch eine sehr gute Präsentation zusammengestellt, die euch weiterhelfen kann:
Was tun, wenn die Schulbegleitung meines Kindes gekürzt wird?
Fragen und Antworten zur Präsentation vom Themenabend „Schulbegleitung“
Diese Leitfäden sind eine allgemeine Orientierungshilfe und ausdrücklich keine Rechtsberatung.
Sie sollen betroffenen Eltern eine erste Hilfestellung geben und das eigene Vorgehen erleichtern, können und wollen eine auf den Einzelfall bezogene rechtliche Beratung jedoch nicht ersetzen.
Außerdem gab es heute (22.7.2026) den Hinweis von der GEST (Gemeinschaft der Elternräte an Stadtteilschulen in Hamburg):
„Leider ist es für viele Eltern und Sorgeberechtigte derzeit ungewiss, ob die notwendige Schulbegleitung ihres Kindes im Schuljahr 2026/27 zur Verfügung stehen wird.
Die Sorgen und Ängste sind, dass der Wegfall einer Schulbegleitung die Teilhabe am Unterricht und damit die gleichberechtigte Teilnahme am Schulleben erheblich beeinträchtigen könnte.
Aus diesem Grund hat die Behörde für Schule, Familie und Bildung (BSFB) zu jedem Einzelfall eine individuelle und sorgfältige Prüfung zugesagt.
Eltern und Sorgeberechtigte können sich hierzu an das Funktionspostfach wenden.
Eltern müssen den vollständigen Namen des Kindes, den Namen der Schule sowie gegebenenfalls die Klassenstufe angeben.
Ein Fachteam in der BSFB prüft während der Sommerferien, ob und in welchem Umfang eine Schulbegleitung für das Schuljahr 2026/27 bewilligt werden kann. Sofern im Einzelfall noch Entscheidungsgrundlagen fehlen oder eine abschließende Prüfung während der Sommerferien nicht möglich ist, wird das Verfahren unmittelbar zu Beginn des neuen Schuljahres fortgesetzt, sobald die erforderlichen Informationen vollständig vorliegen.“
Die Experten vom Autismus Hamburg e.V. empfehlen jedoch vorsichtshalber einen eigenen Antrag zu stellen, wenn man noch keinen schriftlichen Bescheid über die bewilligten Stunden bekommen hat.
Wie das geht, steht in der verlinkten Präsentation Was tun, wenn die Schulbegleitung meines Kindes gekürzt wird?
