Update, 9. August 2026
Es gib einen neuen Handlungsleitfaden!
Liebe Eltern und Sorgeberechtigte mit Kindern, die eine Schulbegleitung benötigen,
ihr wisst gerade nicht, wo ihr anfangen sollt, um die Schulbegleitung für euer Kind sicherzustellen?
Der „Kerso“ (Kreiselternrat Hamburger Sonderschulen) hat seine Orientierungshilfe überarbeitet.
Hier ist der neue Leitfaden für euch:
NEUE VERSION: Schulbegleitung sichern – ein Handlungsleitfaden für Eltern in Hamburg
Auszug aus dem Leitfaden:
Das Wichtigste in Kürze
Die Ferien laufen schon – zu spät ist es nicht. Die Hamburger Sommerferien enden am 19. August 2026, das neue Schuljahr beginnt am 20. August 2026. Bis dahin bleiben gut eineinhalb Wochen, acht Werktage (10. bis 14. und 17. bis 19. August 2026).
Das reicht noch, aber nicht für ein Nacheinander: Statusanfrage, eigener Antrag und Vorbereitung des Eilantrags beim Sozialgericht müssen jetzt parallel laufen. Nach Angaben der Schulbehörde werden Anliegen zur Schulbegleitung in den Sommerferien zentral von der Abteilung B 4 bearbeitet; nach Berichten betroffener Eltern erreichen sie die zuständige Stelle in den Ferien zuverlässig nur über das dafür eingerichtete Funktionspostfach. Melden Sie sich also – auch jetzt noch.
Erst der Status, dann die Wehr. In Hamburg läuft Schulbegleitung häufig ohne förmlichen Bescheid an die Eltern. Die erste Frage ist deshalb nicht „Was wurde gekürzt?“, sondern „Habe ich überhaupt einen Bescheid – und auf welcher Grundlage?“.
Wer einen eigenen Antrag auf Eingliederungshilfe stellt, erzwingt einen anfechtbaren Bescheid und damit erst den wirksamen Rechtsschutz.
Jetzt handeln, nicht bis zum Schulbeginn warten. Verschlechterungen werden typischerweise zum Schuljahreswechsel umgesetzt, oft ohne dass Eltern aktiv nformiert werden. Wer erst am ersten Schultag reagiert, verliert Unterrichtstage: Ein Beschluss im Eilverfahren wirkt erst ab dem Tag der Entscheidung, nicht rückwirkend. Klären Sie den Stand jetzt und setzen Sie Schule und Behörde kurze, schriftliche Fristen.
Hier den ganzen Handlungsleitfaden lesen
Der Elternverein Autismus Hamburg e.V. hat auch eine sehr gute Präsentation zusammengestellt, die euch weiterhelfen kann:
Was tun, wenn die Schulbegleitung meines Kindes gekürzt wird?
Fragen und Antworten zur Präsentation vom Themenabend „Schulbegleitung“
Diese Leitfäden sind eine allgemeine Orientierungshilfe und ausdrücklich keine Rechtsberatung.
Sie sollen betroffenen Eltern eine erste Hilfestellung geben und das eigene Vorgehen erleichtern, können und wollen eine auf den Einzelfall bezogene rechtliche Beratung jedoch nicht ersetzen.
Außerdem gab es am 22.7.2026 den Hinweis von der GEST (Gemeinschaft der Elternräte an Stadtteilschulen in Hamburg):
„Leider ist es für viele Eltern und Sorgeberechtigte derzeit ungewiss, ob die notwendige Schulbegleitung ihres Kindes im Schuljahr 2026/27 zur Verfügung stehen wird.
Die Sorgen und Ängste sind, dass der Wegfall einer Schulbegleitung die Teilhabe am Unterricht und damit die gleichberechtigte Teilnahme am Schulleben erheblich beeinträchtigen könnte.
Aus diesem Grund hat die Behörde für Schule, Familie und Bildung (BSFB) zu jedem Einzelfall eine individuelle und sorgfältige Prüfung zugesagt.
Eltern und Sorgeberechtigte können sich hierzu an das Funktionspostfach wenden.
Eltern müssen den vollständigen Namen des Kindes, den Namen der Schule sowie gegebenenfalls die Klassenstufe angeben.
Ein Fachteam in der BSFB prüft während der Sommerferien, ob und in welchem Umfang eine Schulbegleitung für das Schuljahr 2026/27 bewilligt werden kann. Sofern im Einzelfall noch Entscheidungsgrundlagen fehlen oder eine abschließende Prüfung während der Sommerferien nicht möglich ist, wird das Verfahren unmittelbar zu Beginn des neuen Schuljahres fortgesetzt, sobald die erforderlichen Informationen vollständig vorliegen.“
Die Experten vom Autismus Hamburg e.V. empfehlen jedoch vorsichtshalber einen eigenen Antrag zu stellen, wenn man noch keinen schriftlichen Bescheid über die bewilligten Stunden bekommen hat.
Wie das geht, steht in der verlinkten Präsentation Was tun, wenn die Schulbegleitung meines Kindes gekürzt wird?
